Bewerber:innen zahlen nie eine Gebühr – die Kosten trägt das Unternehmen.
Im Sinne von § 5 AMFG: Arbeitsvermittlung ist für Arbeitsuchende unentgeltlich.
Afrika-Consult · Wien
Wir verbinden qualifizierte Fachkräfte aus Kenia mit Arbeitgebern in Österreich – in Kooperation mit lizenzierten Partnern.
Netzwerk & Events für Unternehmen und OrganisationenDie Lage
In Gastronomie, Hotellerie und in technischen Berufen bleiben in Österreich Stellen offen. In Kenia gibt es ausgebildete, motivierte Menschen, die diesen Weg gehen wollen. Wir nennen keine Quoten und keine unbelegten Zahlen. Was wir zusagen, ist ein klarer Ablauf und ein ehrlicher Zeitrahmen.
Typischerweise 6–9 Monate von der Suchvereinbarung bis zum Start. Das ist eine Orientierung, keine Zusage.
Stellenprofil, Deutsch B1 als Minimum (B2 bevorzugt), Unterlagen und der Weg bis zum ersten Arbeitstag.
Keine Zusage zur Dauer. Keine Rechtsauskunft.
Anfrage sendenWhatsApp

Was wir tun
in Kooperation mit lizenzierten Partnern. Lizenzierte kenianische Agenturen, registriert bei der National Employment Authority, und lizenzierte Vermittlungspartner in Österreich.
Einstieg in das Einstellen aus Kenia, Überblick zur Rot-Weiß-Rot-Karte, interkulturelles Onboarding für aufnehmende Teams. Honorar auf Anfrage.
Einführungen, Begegnungen und Veranstaltungen in der Tradition der Africa Gala Vienna. Keine Empfehlung, wohin Geld fließen soll.
Ablauf
Typischerweise 6–9 Monate von der Suchvereinbarung bis zum Start. Das ist eine Orientierung, keine Zusage.
Wir klären Rolle, Schicht, Sprache und einen realistischen Start. Danach entscheiden Sie, ob eine Suchvereinbarung sinnvoll ist.
Über lizenzierte kenianische Partner. Nicht über uns als vermittelnde Stelle, solange das Gewerbe nicht eingetragen ist.
Sie sprechen die Menschen selbst. Wir koordinieren Termine und Unterlagen. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Unterstützung bei Anreise und Einarbeitung. Gespräche nach Monat 1, 3 und 6. Bezahlt vom Unternehmen.

Warum wir
Jacob (Jack) lebt in Wien und ist in Kenia verwurzelt. Er ist Gründer von Afrika-Consult und der Africa Gala Vienna und in der ostafrikanischen Diaspora aktiv, unter anderem bei TeaNers und Marafiki.
Dieses Netzwerk ist persönlich. Es ersetzt keine Lizenz. Die Vermittlung läuft in Kooperation mit lizenzierten Partnern.
Über den GründerGrundsätze
Im Sinne von § 5 AMFG: Arbeitsvermittlung ist für Arbeitsuchende unentgeltlich.
Kenianische Agenturen mit Registrierung bei der National Employment Authority, und lizenzierte Partner in Österreich.
Wir starten in Kenia. Gesundheitspersonal werben wir nicht als Schwerpunkt an. Der WHO-Kodex gilt.
Keine Kosten vor der Suchvereinbarung. Keine Festpreise auf der Website.
Belege
Jacob (Jack) hat die Africa Gala Vienna gegründet. Fotos folgen, sobald die Nutzungsrechte geklärt sind.
Insights
Afrikageschäft
Was Betriebe in Österreich wissen sollten, bevor sie jemanden aus Kenia einstellen oder eine Einführung suchen.
Arbeiten in Österreich
Was § 5 AMFG für Arbeitsuchende bedeutet, und wie Sie einen Betrug in unserem Namen melden.
Einstellen aus Afrika
Drei praktische Lücken zwischen Betrieben in Österreich und qualifizierten Menschen in Kenia.
Für Arbeitgeber
Bedarf, Zeitplan, Rot-Weiß-Rot-Karte, Unterlagen, Ankommen und faire Vermittlung.
Zur ChecklisteFAQ
Typischerweise 6–9 Monate von der Suchvereinbarung bis zum Start. Das ist eine Orientierung aus dem üblichen Ablauf, keine Zusage und kein garantierter Termin.
Deutsch B1 ist das Minimum, B2 ist bevorzugt. Wir verwenden diese Formulierung durchgehend. Profile unter B1 geben wir nicht weiter.
Eine schriftliche Regelung für den Fall, dass eine Einstellung nicht zustande kommt oder früh endet, liegt noch nicht fest. Bis dahin gilt nur, was in der einzelnen Suchvereinbarung steht. Wir erfinden hier keine Ersatz- oder Erstattungsregel.
Nein. Nicht für die Registrierung, nicht für die Vermittlung, nicht für irgendetwas. Wer in unserem Namen Geld verlangt, ist nicht von uns beauftragt. Melden Sie das an info@afrika-consult.com.
In Österreich ist Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende nach § 5 Arbeitsmarktförderungsgesetz unentgeltlich, mit engen Ausnahmen für Künstler:innen und Sportler:innen. Unsere Regel ist eindeutig: Bewerber:innen zahlen nie.
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Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.